Befristung

Sind Mitarbeitende befristet bei Fraunhofer beschäftigt, brauchen sie Entwicklungsmöglichkeiten, die ihnen einen erfolgreichen beruflichen Werdegang eröffnen oder erleichtern – und zwar unabhängig davon, ob sie auch weiterhin bei Fraunhofer arbeiten werden. Der Vorstand hat daher einen Diskussionsprozess angestoßen und begleitet: Welche Grundsätze hat die Fraunhofer-Gesellschaft im Umgang mit befristet Beschäftigten?

Die Ergebnisse und den Vorstandsauftrag finden Sie in der Broschüre »Leitlinie Befristungspolitik«. Sie schafft einen Standard, der für die gesamte Fraunhofer-Gesellschaft gilt. Wie die Leitlinie im Einzelnen ausgestaltet wird, liegt dagegen in der Hand der Institute.

Sechs bis acht Jahre – länger sollten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht befristet eingestellt werden. Im administrativen und technischen Bereich gelten wiederum andere Regeln: Hier ist mit der Befristung nach zwei Jahren Schluss.

Doch es gibt Ausnahmen: Ergeben sich beispielsweise im Mitarbeitergespräch belastbare Perspektiven für die weitere berufliche oder persönliche Entwicklung der Beschäftigten, so kann der Arbeitsvertrag auch über diese Regelzeiten hinaus ebenfalls befristet verlängert werden. Promovieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei Fraunhofer oder an einem kooperierenden Lehrstuhl, können sie nach Abschluss der Promotion für sechs Jahre befristet eingestellt werden. Die Voraussetzung: Die Forscherinnen und Forscher müssen eine klare Perspektive für ihren beruflichen Werdegang haben.